Krankenkassen
.
.
.
man
kennt
mich
seit
vielen
Jahren
in
Mainz
-
die
aufgeführten
Krankenkassen
kennen
meine
Aqua-Fitness-
Kurse im Flach- und Tiefwasser und fördern Ihre Kursteilnahme
Alle
von
mir
geleiteten
Aqua-Fitness-Kurse
im
Mainzer
Tau-
bergbad
haben
das
Zertifikat
“Sport
pro
Gesundheit
-
Deutscher
Standard
Prävention”
des
Deutschen
Olympischen
Sportbundes
und
sind
bei
der
“Zentrale
Prüfstelle
Prävention”
zertifiziert (früher BKK-Bundesverband).
Bei
regelmässiger
Teilnahme
(>=
8
von
10
Kurs-stunden)
an
einem
meiner
Aqua-Fitness-
Kurse
erstatten
im
Regelfall
alle
gesetzlichen
Kranken-kassen
im
Rahmen
der
Prävention
(Gesundheitsvorsorge §20 SGB V) im Nachhinein einen Großteil der Kursgebühren.
Soweit
mir
bekannt,
fördern
im
Regelfall
alle
hier
aufgeführten
Krankenkassen
bei
regel-
mässiger
Teilnahme
(an
8
von
10
Kursstunstunden
=
80
Prozent)
im
“Nachhinein”
über
das
Präventitionsprinzip
„Reduzierung
von
Bewegungsmangel
durch
gesundheitssportliche
Akti-
vität“ mindestens eine Kursteilnahme in 2 Kalenderjahren.
Wie
hoch
Ihre
individuelle
Förderung
bei
einer
Teilnahme
an
einem
Kurs
erfolgt,
erfragen
Sie
bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Beachten
Sie,
dass
auch
Leistungen
des
Arbeit-gebers
zur
Gesundheitsförderung
möglich
sind: -> mehr Informationen
LTO
Legal
Tribune
Online,
Bericht
zum
Thema:
Krankenkassen
müssen
Auffrischungskurs
bezahlen
Link
zur
Kursdatenbank
bei
der
Zentrale
Prüfstelle
Prävention,
nachfolgend alle Kurs-ID-Nummern ab
02/2017 bis 02/2020
:
20170118-886152 (Aquagymnastik im Flachwasser),
20170118-886150
und
20170118-886151
(jeweils
Aquajog-
ging im Tiefwasser).
Link
zur
Kursdatenbank
bei
der
Zentrale
Prüfstelle
Prävention,
nachfolgend die Kurs-ID-Nummern ab
02/2020 bis 02/2023
:
20200124-1169894 (Aquagymnastik im Flachwasser)
20200124-1169895 (Aquajogging im Tiefwasser).
Krankenkassen
Das
Gesundheit-Check-Formular
angelehnt
an
den
Sport
pro
Gesund-
heits-Fragebogen
(->
Link
zur
PDF-Datei)
soll
und
kann
Ihnen
dabei
helfen,
um
festzustellen,
ob
aus
medizinischer
Sichtweise
grund-
sätzliche
Bedenken
bei
der
Ausübung
von
körperlichen
Aktivitäten
be-
tehen,
Sie
sportgesund
sind
und
an
einem
Aqua-Fitness-Kurs
teil-
nehmen dürfen bzw. können.
Bei
einem
Alter
über
35
und
unter
60
Jahren
ist
eine
sportärztliche
Vorsorgeuntersuchung
sinnvoll.
Bei
einem
Alter
über
60
Jahren
sollten
Sie
in
jedem
Fall
eine
solche
ärztliche
Untersuchung
vornehm-en
lassen.
Dabei
verbietet
eine
„absolute
Kontraindikation“
(Link:
->
Risikofak-
toren
) eine Teilnahme an einem Aqua-Fitness-Kurs vollständig.
Eine
„relative
Kontraindikation“
spricht
gegen
die
Massnahme,
lässt
sie
aber
zu,
wenn
das
Verhältnis
von
erwartetem
Nutzen
zu
befürchtetem
Schaden
günstig
erscheint
-
also
wenn
Ihr
Arzt
eine
Teilnahme
an
ei-
nem meiner Aqua-Fitness-Kurse im Flach- oder Tiefwasser befürwortet.
Sollten
Sie
„nicht
sportgesund“
oder
unsicher
sein,
empfehle
ich
Ihnen,
bezüglich
einer
Kursteilnahme
Rücksprache
mit
Ihrem
betreuenden
Arzt
zu
nehmen.
Gerne
kann
mich
dieser
auch
bei
Fragen
per
Telefon
oder E-Mail kontaktieren.
BARMER
GEK
die AOK-Wiesbaden bezuschusst meine Kurse